Information zur steuerlichen Behandlung von Crypto ETCs in Deutschland

Information zur steuerlichen Behandlung von Crypto ETCs in Deutschland

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 10. Mai 2022 das Schreiben bzgl. Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token veröffentlicht (Bundesfinanzministerium - BMF-Schreiben: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token).

In der Textziffer 85 des Schreibens wird klargestellt, dass die BFH-Rechtsprechung zu Xetra-Gold Schuldverschreibungen (vgl. BFH-Urteile vom 12. Mai 2015, VIII R 35/14, BStBl II S. 834 und VIII R 4/15, BStBl II S. 835, BFH-Urteil vom 6. Februar 2018, IX R 33/17, BStBl II S. 525) und Gold-Bullion-Securities (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juni 2020, VIII 7/17, BStBl II 2021 S. 9) entsprechend auf Schuldverschreibungen anzuwenden sind, die ausschließlich einen Anspruch auf Lieferung einer beim Emittenten hinterlegten festgelegten Menge von Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token oder einen Anspruch auf Auszahlung des Erlöses aus der Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token durch den Emittenten vermitteln.

In diesem Fall liegt nach Auffassung des BMF keine Kapitalforderung im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG, sondern ein Sachleistungsanspruch vor.

Das BMF-Schreiben bestätigt die Auffassung von ETC , wonach die Veräußerung der von ETC Group aufgelegten Schuldverschreibungen über Kryptowährungen nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei ist.

Zur Information über Besteuerung der durch die ETC Issuance GmbH emittierten Schuldverschreibungen in der Bundesrepublik Deutschland.